Anfrage nach UIG

NEUE ANFRAGE UIG AN BMK WEGEN 235 FLUGBEWEGUNGEN AM 4. MÄRZ 23

Die äußerst dürftige, wenn nicht augenscheinlich falsche, Antwort des BMK zur Frage der Flugbewegungen am 4. März hat nun zur Folge, dass nach der schnellen Antwort von LR Zumtobel eine neuerliche Anfrage an das Bundesministerium für Klimaschutz gestellt wird. Nachdem von LR Zumtobel bestätigt wurde, dass die Anzahl von 235 Flugbewegungen durch das Amt der

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ANTWORT LR ZUMTOBEL AUF ANFRAGE UIG WEGEN FLUGBEWEGUNGEN WINTER 23

Ausgesprochen schnell und plausibel kam die Antwort aus dem Büro des Landesrates Zumtobel auf die Anfrage nach UIG. Geklärt werden musste nur, ob die Daten der Abteilung ESA richtig oder “augenscheinlich falsch zugeordnet” sind, wie das BMK auf eine Anfrage antwortete. Sie sind richtig. Antwort LR Zumtobel Das bewirkt nun eine neuerliche Anfrage an das

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NEUE ANFRAGE UIG AN LAND WEGEN FLUGBEWEGUNGEN WINTER 23

Die äußerst dürftige Antwort des BMK zur Frage der Flugbewegungen am 4. März hat nun zur Folge, dass eine gesonderte Anfrage an den Landesrat für Umwelt René Zumtobel gestellt wird. Er soll herausfinden, ob die angegebenen235 Flugbewegungen am 4. März, die von der Abteilung ESA lärmmäßig festgestellt wurden, tatsächlich so stattgefunden haben. Wenn ja, dann

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ANTWORT UMWELTINFORMATIONSGESETZ WINTER 2023

Vom Bundesministerium für Klimaschutz kam fristgerecht die Antwort auf die Anfrage zu den Betriebszeitenüberschreitungen im Wintercharter 2023 in zwei Teilen. Die Ursache für die Nichteinhaltung der Betriebszeit liegt in altbekannten Gründen wie Wetter, Verspätung der Ankunft und neu: neues System der Luftraumkotrolle in Deutschland. Antwort Teil 1 Spannend ist der zweite Teil der Antwort, bei

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ANFRAGE UMWELTINFORMATIONSGESETZ PRIVATJETS

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die zuständigen Behörden gestellt werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist die Behörde für den Flugverkehr in Innsbruck. Es wurde nach der ersten Anfrage zu den Betriebszeitenüberschreitungen im Winter 2023 nunmehr eine Frage zur Häufigkeit der Privatjets und Sportflieger gestellt. Relevant für diese Frage wegen

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ANFRAGE UMWELTINFORMATIONSGESETZ WINTER 2023

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die zuständigen Behörden gestellt werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist die Behörde für den Flugverkehr in Innsbruck. Auch heuer im Winter gab es nach dem Ende der Corona-Pandemie nicht nur viele Flugbewegungen (Starts und Landungen), sondern es fallen auch viele verspätete Starts auf. Laut

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ANTWORT AUF ANFRAGE NACH UIG PISTENSANIERUNG VON BMK

Auf die Anfrage nach Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 29.06.2021 an das BMK (Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) wegen der Pistensanierung im Herbst wurde fristgerecht geantwortet. Die Anfrage, die per eingeschriebenem Brief verschickt wurde, kann nachgelesen werden: Anfrage nach UIG ans BMK Die Antwort mit der Erklärung der Zuständigkeit des Ministerium für Maßnahmen entsprechend

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FLUGBEWEGUNGEN MITTAGS APRIL+MAI, ANTWORT AUF ANFRAGE NACH UIG

Es gab eine Antwort aus dem Büro des Bürgermeisters zur Anfrage nach den mittäglichen Flugbewegungen im April und Mai mit dem Inhalt, die Beantwortung sei zu aufwändig für den Flughafen und könne deshalb nicht durchgeführt werden. Eine inhaltlich ähnliche Anfrage im Gemeinderat durch die Liste ALI brachte für andere Monate sehr wohl eine Antwort. Ein

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PISTENSANIERUNG -ANFRAGE NACH UIG ANS MINISTERIUM

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die Behörden gestellt werden. Die geplante Pistensanierung am Flughafen mit Abfräsen von 14 cm und Aufbringen von 12 cm Asphalt ist im Zeitraum 20. Sept. bis 18. Okt. 2021 vorgesehen. Die Arbeitszeit wird 7 Tage die Woche von 6 bis 22 Uhr sein. Die Fragen

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ANFRAGE NACH FLUGBEWEGUNGEN WÄHREND MITTAGSRUHE APRIL UND MAI

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die Behörden gestellt werden. Betreffend die Flugbewegungen während der Mittagsruhe an Werktagen von 12:30 bis 14:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:30 bis 15:00 Uhr gemäß den Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen (ZFBB) Stand April 2019 wird an den Bürgermeister der Stadt Innsbruck als Eigentümervertreter des Flughafen

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