Leserbrief Kronenzeitung, 12. April 2015
In der sonntäglichen Kronenzeitung vom 12. April 2015 erschien der nachfolgende Leserbrief von Hilde Raich zum Thema Lärm und Flugschulen.
In der sonntäglichen Kronenzeitung vom 12. April 2015 erschien der nachfolgende Leserbrief von Hilde Raich zum Thema Lärm und Flugschulen.
So lautete der Titel eines Berichtes in der TT vom 30.03.2015 anlässlich der politischen Diskussion über die Notwendigkeit bzw. Nichtnotwendigkeit eines Lärmanwaltes als Folge eines Antrages der FRITZ-Liste im Landtag. Ob es anhand der offiziellen Lärmkarte wirklich ersichtlich ist, wo es laut und wo es nicht so laut ist, sei dahingestellt. Die Lärmdaten für Straßenverkehr,
Gemäß der Information der TT vom 2. März 2015 ist es also fix, dass die Marke “Tyrolean” verschwinden wird, jedoch der Technikstandort abseits der AUA unter dem Titel “Tyrolean Technik” weiterbetrieben werden soll. Interessant dabei, dass die AUA diesen Wartungsbetrieb nicht unter eigenem Namen weiterführen will; interessant auch, dass der verbleibende Rest der stolzen Tyrolean
Das ganze Hin und Her zwischen Tyrolean und AUA hat ja nun ein Ende gefunden. Der neue Kollektivvertrag ist AUA-weit gültig und das obskure Kürzel „operated by Tyrolean“ hat ausgedient. Voraussichtlich mit 1. März 2015 wird die Tyrolean aufhören zu existieren und wird dann zu 100% in der AUA vulgo Lufthansa aufgehen. Ein einziger Rest
Seitens des Landes Tirol wurde 2013 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Problemen des Lärms und des Lärmschutzes für die Tiroler Bevölkerung befassen sollte. Diese Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern der Abteilungen Landessanitätsdirektion, Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen (ESA), Umweltschutz, Verkehr und Straße. Primär geht es in diesem Bericht um den Straßen- und Eisenbahnlärm, um Lärm von
Forderungen nach Maßnahmen gegen den vom Flughafen verursachten Lärm gab es schon lange. Der Flughafen argumentierte regelmäßig mit den restriktiven Betriebszeiten von 6:30 Uhr bis 20:00 Uhr und der Einführung der lärmabhängigen Gebühren. Dabei wird der Zeitraum der vom BMVIT definierten Betriebszeit des Innsbrucker Flughafens durch Ausnahmen sowohl auf 6 Uhr vorverlegt als auch bis