Seitens des Landes Tirol wurde 2013 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Problemen des Lärms und des Lärmschutzes für die Tiroler Bevölkerung befassen sollte. Diese Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern der Abteilungen Landessanitätsdirektion, Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen (ESA), Umweltschutz, Verkehr und Straße. Primär geht es in diesem Bericht um den Straßen- und Eisenbahnlärm, um Lärm von Nachbarn und von Industrie und untergeordnet auch um den Lärm infolge von Flugverkehr.
Der Bericht „Tiroler Lärmbericht, Lärmbelastung in Tirol – Maßnahmen – Empfehlungen, Bericht der Arbeitsgruppe Lärmschutz an die Tiroler Landesregierung, Mai 2014“ liegt vor und wurde medial vom LHStv Geisler im Dezember 2014 präsentiert. Warum diese Ankündigung des Berichtes erst 7 Monate nach Fertigstellung erfolgt, ist nicht klar.
Als für den Flugverkehr wichtigste Informationen aus dem Bericht lassen sich herauslesen:
Neben der wohl unvermeidlichen Wiedergabe der Flughafenstereotype betreffend „restriktivste Betriebszeitenregelung aller Flughäfen Österreichs“ und dem Hinweis auf die lärmabhängigen Gebühren, die als Nullsummenspiel für den Flughafen von den Fluggesellschaften mit lauten Flugzeugen zu den Fluggesellschaften mit leiseren Flugzeugen umgeschichtet werden, finden sich medizinisch begründete Forderungen nach einer Verringerung der per Bundeslärmschutzgesetz-Verordnung vorgegebenen Grenzwerte bei Fluglärm von 65 dB Dauerschallpegel auf 60 dB. Bei diesem Dauerschallpegel handelt es sich um einen über 24 Stunden energetisch gemittelten Schallpegel infolge des Flugverkehrs, der den abendlichen (19-22 Uhr) und nächtlichen (später als 22 Uhr) Fluglärm pönalisiert und so zu einem rechnerisch ermittelten Dauerlärm während 24 Stunden führt.
Diese Forderung nach einer Verringerung des Grenzwertes im Vergleich zur Bundeslärmschutzgesetz-Verordnung ist eine lange Forderung der Anrainer, die in dieser Frage schon immer die Kompetenz insbesondere der zuständigen Mitarbeiter in der Abteilung ESA geschätzt hat.
Bemerkenswert in diesem Bericht ist auch die statistische Beschreibung der durch Lärm gestörten Personen in Abhängigkeit vom Lärmerreger (S. 24), wonach 5,4% der Tiroler Bevölkerung den Fluglärm als besonders störend empfinden. Auf die Situation, dass der Fluglärm nur auf die unmittelbare Umgebung von Flughäfen begrenzt ist, und deshalb der erhobene Prozentsatz von 5,4% als hoch einzustufen ist, wird durch die im Bericht getätigte Aussage explizit hingewiesen: „Auffällig in Tirol ist auch die Betroffenheit durch Flugzeuge, bedenkt man, dass dadurch nur eine vergleichsweise geringe Landesfläche belastet ist.“
[Quelle: Tiroler Lärmbericht, Lärmbelastung in Tirol – Maßnahmen – Empfehlungen, Mai 2014]
Wenn man davon ausgeht, dass in Tirol 722.000 Personen leben, so bedeuten 5,4% also 39.000 Personen. Geht man weiter davon aus, dass sich 10% davon durch Kleinflughäfen gestört fühlen und 90% durch den Lärm des Innsbrucker Flughafens, so bedeutet dies eine hochgerechnete Anzahl von 35.000 Personen in Innsbruck und Umgebung, die den Fluglärm als störende Lärmquelle klassifizieren.
Dieser Wert deckt sich auch mit unserer Abschätzung auf Grund unserer Befragung vom Frühjahr 2014.
Der Bericht ist nachzulesen unter: