NEUE ANFRAGE UIG AN BMK WEGEN 235 FLUGBEWEGUNGEN AM 4. MÄRZ 23

Die äußerst dürftige, wenn nicht augenscheinlich falsche, Antwort des BMK zur Frage der Flugbewegungen am 4. März hat nun zur Folge, dass nach der schnellen Antwort von LR Zumtobel eine neuerliche Anfrage an das Bundesministerium für Klimaschutz gestellt wird. Nachdem von LR Zumtobel bestätigt wurde, dass die Anzahl von 235 Flugbewegungen durch das Amt der Tiroler Landesregierung korrekt ist, drängt sich die Frage auf, wieso die Behörde in Wien diese Anzahl so als “augenscheinlich falsch” eingestuft hat. Somit ergibt sich die Zusatzfrage, ob diese Antwort nur irrtümlich, fahrlässig oder vorsätzlich so erfolgt ist.

Vielleicht braucht es einen Kontakt zur Staatsanwaltschaft?

Das ist nunmehr die neue Anfrage an das BMK mit Bestätigung der postalischen Zustellung:

Neuerliche Anfrage UIG an BMK