Die äußerst dürftige Antwort des BMK zur Frage der Flugbewegungen am 4. März hat nun zur Folge, dass eine gesonderte Anfrage an den Landesrat für Umwelt René Zumtobel gestellt wird. Er soll herausfinden, ob die angegebenen235 Flugbewegungen am 4. März, die von der Abteilung ESA lärmmäßig festgestellt wurden, tatsächlich so stattgefunden haben.
Wenn ja, dann wird an das Bundesministerium für Klimaschutz die Frage gehen, wieso diese Behörde bei der Beantwortung auf “augenscheinlich falsche Zuordnung” verweist.
Und weiters würde sich dann die Frage aufdrängen, ob die unzulässige und falsche Nicht-Beantwortung irrtümlich, fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.
Das ist nunmehr die Frage an LR Zumtobel: