ANFRAGE UMWELTINFORMATIONSGESETZ WINTER 2023

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die zuständigen Behörden gestellt werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist die Behörde für den Flugverkehr in Innsbruck.

Auch heuer im Winter gab es nach dem Ende der Corona-Pandemie nicht nur viele Flugbewegungen (Starts und Landungen), sondern es fallen auch viele verspätete Starts auf. Laut den bescheidmäßig vorgegebenen Betriebszeiten sind Starts nur bis 20 Uhr gestattet.

Deshalb ergeben sich Fragen nach der Zulässigkeit der Überschreitungen der Betriebszeit an das BMK, also direkt ans Ministerium.

Der Inhalt kann dem nachfolgenden Schreiben entnommen werden:

Anfrage AIA nach UIG_2023-04-05

Diese Anfrage nach UIG wurde postalisch abgeschickt und der eingeschriebene Brief ist angekommen.