Flugbewegungen (einmalige Landungen und Starts) inklusive Übungsflüge der deutschen Luftwaffe am Innsbrucker Flughafen im März und Juli 2021 sind aufgefallen. Es stellte sich die Frage, ob der Zivilflughafen Innsbruck für derartige Flugzeuge einer ausländischen Militäreinheit zur Verfügung stehen darf und wer allfällige Genehmigungen erteilt.
Eine Frage an das Bundesministerium für Landesverteidigung führte zu einer raschen und freundlichen Antwort und Erklärung der Situation, siehe das nachfolgende Schreiben: