Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die Behörden gestellt werden. Betreffend die Flugbewegungen während der Mittagsruhe an Werktagen von 12:30 bis 14:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:30 bis 15:00 Uhr gemäß den Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen (ZFBB) Stand April 2019 wird an den Bürgermeister der Stadt Innsbruck als Eigentümervertreter des Flughafen die Frage gestellt, wieviele Flugbewegungen in diesen mittäglichen Zeiträumen in den Monaten April und Mai stattgefunden haben.
Eine Reduzierung der Flugbewegungen in der Mittagszeit wurde in die ZFBB aufgenommen, um dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung entgegen zu kommen.
Da sich die Einschränkungen jedoch nicht auf ein allgemeines Start- und Landeverbot beziehen sondern nur auf Flüge unter 20 Minuten, erlaubt die ZFBB ein Starten und Landen von Flugzeugen im Minutentakt, sofern der zugrunde liegende Flug 20 Minuten nicht unterschreitet.
Anfrage AIA nach UIG_2021-06-28
Binnen eines Monats sollen laut Gesetz die Antworten auf die gestellten Fragen vorliegen.