Seitens des Magistrats Innsbruck erfolgte fristgerecht (längstens binnen eines Monats) die Beantwortung der Anfrage nach Umweltinformationsgesetz (UIG) betreffend Gefährdung des Trinkwassers infolge der Pistensanierung am Flughafen im Herbst.
Ebenso wurde der Wasserrechtsbescheid, erlassen vom Magistrat Innsbruck am 9.3.2021, übermittelt.
Wasserrechtsbescheid Pistensanierung
Ein Beweissicherungsprogramm während und nach erfolgter Pistensanierung beim Tiefbrunnen V1 ist im letzten Absatz der Produktbeschreibung vorgeschrieben.