Auf die Anfrage nach Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 29.06.2021 an das BMK (Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) wegen der Pistensanierung im Herbst wurde fristgerecht geantwortet.
Die Anfrage, die per eingeschriebenem Brief verschickt wurde, kann nachgelesen werden:
Die Antwort mit der Erklärung der Zuständigkeit des Ministerium für Maßnahmen entsprechend dem Luftfahrtgesetz liegt vor und die Bestätigung der notwendigen Pistensanierung und der Arbeitszeiten 6 bis 22 Uhr kann nachgelesen werden: